Die Feuerwehr der Stadt Hamm besteht aus Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr. Hierbei führt der Leiter der Berufsfeuerwehr zugleich die Freiwillige Feuerwehr (§11 Abs. 4 Satz 1 BHKG).
Um die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr zu vertreten wählen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, - die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren einen Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr sowie bis zu 2 Vertreter (§11 Abs. 4 Satz 2 BHKG).
Sprecher der freiwilligen Feuerwehr sprecherff@feuerwehr-hamm.de |
Stellv. Sprecher der freiwilligen Feuerwehr sprecherff@feuerwehr-hamm.de |