Kampfmittelfunde
Mehr als 60 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges ist die Beseitigung von Kampfmitteln leider noch immer ein wichtiges Thema. Durch Bombardierungen und Kampfhandlungen sind auch heute noch viele Flächen mit Kampfmitteln kontaminiert. Wie viele andere Gemeinden war auch die Stadt Hamm vom „Bombenkrieg“ mit seiner alles zerstörenden Wirkung betroffen. Insbesondere sei an die besonders verheerenden Luftangriffe vom 04. März 1943 und 06. November 1944 erinnert.
Die damals nicht detonierten Kampfmittel stellen heute eine potentielle Gefährdung für die Bürger und die Umwelt dar. Unter dem Begriff „Kampfmittel“ verstehen wir nicht nur Bomben bzw. Bombenblindgänger sondern alle Gegenstände, die Explosiv-, Kampf-, Nebel-, Brand-, oder Reizstoffe enthalten. Das können beispielsweise Granaten, Zünder, Minen oder Patronen sein.
Die Möglichkeit, dass Menschen und Tiere durch unbeabsichtigte Auslösung von Detonationen sowie durch Selbstdetonation von Sprengkörpern verletzt werden, besteht weiterhin. Ein schlechter Zustand und zum Teil starke Rostbildung bei aufgefundenen Kampfmitteln sind keinesfalls Anzeichen für deren Ungefährlichkeit; im Gegenteil: Alter und Rost können das Risiko einer Detonation im Einzelfall sogar noch erhöhen.
Bedingt durch die Vielzahl der Munitionsarten und Zündsysteme sind umfangreiche Kenntnisse Voraussetzung für eine eindeutige Identifizierung, die notwendige Gefahrenabschätzung sowie eine fachgerechte Handhabung bzw. Beseitigung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg stellt für diese Zwecke sowohl sein umfangreiches Fachwissen als auch sein speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung. Versuchen Sie niemals, selbst Hand anzulegen.
Im Falle des Auffindens verdächtiger Gegenstände, verfahren Sie bitte wie folgt:
- FUNDMUNITION, AUCH KLEINSTE MUNITIONSRESTE NICHT BERÜHREN !
- Stellen Sie eventuelle Arbeiten am Fundort sofort ein.
- Sichern Sie den Fundort ab.
- Verständigen Sie umgehend die Leitstelle der Feuerwehr Hamm unter Notruf 112
Halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:
- Wer meldet (Ihr Name, Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen)
- Was wurde gefunden (Art des Kampfmittel -soweit durch Sie beurteilbar-, ansonsten kurze Beschreibung des Fundgegenstandes)
- Wo wurde der Gegenstand gefunden (Fundort - Straße - Platz, öffentliche oder private Fläche; Anschrift oder, falls nicht vorhanden eine Ortsbeschreibung)
- Wie sind Lage bzw. Zustand des Fundstückes (z.b. frei liegend oder verdeckt)
- Wurde das vermeintliche Kampfmittel bewegt ?
Was kann man gegen solche "Zufallsfunde" tun?
Um das zufällige Auffinden von Kampfmitteln, etwa bei Bauarbeiten, weitestgehend zu verhindern, ist laut Bauordnung Nordrhein-Westfalen bereits im Baugenehmigungsverfahren die Überprüfung des zu bebauenden Grundstücks erforderlich.
Dies geschieht zunächst durch Auswertung von Luftbildaufnahmen aus den Jahren 1939 bis 1945 durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg. Vom Ergebnis dieser Auswertungen hängt dann ab, ob im Vorfeld der Baumaßnahme weitere Untersuchungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich werden (z.B. Oberflächendetektionen von Flächen und Baugruben, Überprüfung von ehemaligen Flak-Stellungen, Schützengräben, -löchern, Sondierbohrungen im Bereich von vermutlichen Blindgängereinschlagstellen und dergl.).
Da diese Maßnahmen in manchen Fällen einen Zeitraum von mehreren Wochen beanspruchen, sollten Bauherren rechtzeitig vor Baubeginn bei der Feuerwehr Hamm eine Auskunft über die Kampfmittelbelastung des zu bebauenden Grundstücks einholen.
Für die Bearbeitung einer solchen Anfrage werden hier folgende Unterlagen benötigt:
ein schriftlicher Antrag (PDF)
ein Lageplan im Maßstab 1:250, 1:500 oder 1:1000, in dem die Lage des geplanten Bauvorhabens eingezeichnet ist.
Diese Unterlagen senden Sie bitte an:
Kampfmittelangelegenheiten
Hafenstraße 45
59067 Hamm
oder per Telefax an die Rufnummer (02381) 903-252 oder per Email an feuerwehr-zs@stadt.hamm.de.
Selbstverständlich können Sie uns auch persönlich aufsuchen - möglichst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer (02381) 903-250 sowie 903-251.
Eine Kampfmittelanfrage empfiehlt sich im eigenen Interesse selbstverständlich nicht nur bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, sondern auch bei anderen bodeneingreifenden Maßnahmen wie z.B. Erstellen von Bohrlöchern für die Grundwasserentnahme.
Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Fohrmann unter der Rufnummer (02381) 903-250 oder per Email an feuerwehr-zs@stadt.hamm.de.